Ihr Kompetener Partner für Fragen des Haftpflichtrechts
Das Haftpflichtrecht regelt die Haftung natürlicher oder juristischer Personen wegen Pflichtverletzungen sowie Ansprüche aus Gefährdungshaftung.
Jede Person , die Ihnen gegenüber Hauptpflichten, Nebenpflichten oder Sorgfaltspflichten verletzt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen, die von uns zu prüfen sind, haftbar sein.
Wir prüfen, welche und in welcher Höhe Sach-, Vermögens- und Personenschäden bei Ihnen entstanden sind und
- beraten und vertreten Sie bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- beraten und vertreten Sie bei Vorliegen unerlaubter Handlungen
- setzen gerichtlich und außergerichtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie durch
- berechnen und beziffern Schadensersatzpositionen wie entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden